Arzt in Weiterbildung

Vor Beginn der Weiterbildungszeit fällen Sie als Assistenzarzt einige wichtige Entscheidungen, die Ihren zukünftigen Werdegang bestimmen. Welche Facharztrichtung wähle ich? Wie lange bleibe ich an einer Klinik?

In allen Kliniken liegt die volle Weiterbildungsbefugnis vor.


Ansprechpartner

Christin Hausch

Ressort Personal
Telefon: 0351 856-1166  
Details

Ultraschall II. MK_web

Internistische Fächer

Alle internistischen Kliniken verfügen über die Verbundweiterbildungsermächtigung für die 5-jährige Weiterbildung Allgemeine Innere Medizin.

Alternativ bieten wir die 6-jährige Weiterbildung Innere Medizin mit einem Schwerpunkt.

Als Teil des Weiterbildungscurriculums zum Arzt für Allgemeinmedizin sind 18 Monate Innere Medizin möglich. Die Ausbildung wird an eine der internistischen Kliniken angebunden. Ein hoher Anteil an Rotation ist nach individueller Vereinbarung möglich.

  • Verbundbefugnis Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • Schwerpunkt
  • Schwerpunkt Kardiologie
  • Zusatzweiterbildung Internistische Intensivmedizin
  • Verbundbefugnis Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • Schwerpunkt und
  • Schwerpunkt
  • Schwerpunkt Kardiologie
  • Zusatzweiterbildung Infektiologie
  • Zusatzweiterbildung Tropenmedizin
  • Facharzt Innere Medizin und Allgemeinmedizin
  • Zusatzweiterbildung Geriatrie
Chirurgie_komp

Operative Fächer und Fachkliniken

 
  • Verbundbefugnis Common trunk
  • Facharzt Allgemeinchirurgie
  • Facharzt Viszeralchirurgie
  • Schwerpunkt Spezielle Viszeralchirurgie
  • Weiterbildungsermächtigung Viszeralchirurgie
  • Weiterbildungsermächtigung Allgemeine Chirurgie + Verbundermächtigung Common trunk,, Intensivtherapie
  • Weiterbildungsermächtigung Common trunk
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt 
  • Zusatzweiterbildung Anästhesiologische Intensivmedizin
  • Zusatzweiterbildung Spezielle Schmerztherapie
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Zusatzweiterbildung Anästhesiologische Intensivmedizin
  • Zusatzweiterbildung Internistische Intensivmedizin
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Zusatzweiterbildung Allergologie
  • Verbundbefugnis Chirurgie
  • Facharzt für Gefäßchirurgie
  • Zusatzweiterbildung
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Schwerpunkt Spezielle Gynäkologische
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Weiterbildungsbefugnis SP Perinatologie und SP Gynäkologische

  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen
  • Zusatzweiterbildung Plastische Operationen
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Schwerpunkt Neonatologie
  • Schwerpunkt Kinder-Kardiologie
  • Schwerpunkt Kinder-Pneumologie
  • Zusatzweiterbildung Kinder-
  • Zusatzweiterbildung Allergologie
  • Zusatzweiterbildung
  • Zusatzweiterbildung Schlafmedizin
  • Verbundbefugnis für Schwerpunkt Neuropädiatrie
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Verbundbefugnis Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Zusatzweiterbildung Spezielle Orthopädische
  • Chirurgie
  • Möglichkeit der ambulanten Tätigkeit im MVZ
  • Verbundbefugnis für Schwerpunkt Neuropädiatrie
  • Verbundbefugnis Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Zusatzweiterbildung Handchirurgie
  • Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie
  • Verbundbefugnis Common Trunk Chirurgie
  • Verbundbefugnis Allgemeine Chirurgie
  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
  • Zusatzweiterbildung Spezielle Unfallchirurgie
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
Psychosomatik & Psychiatrie

Psychosomatik & Psychotherapie

  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt
  • Finanzielle Unterstützung für die erforderliche berufsbegleitende psychotherapeutische Ausbildung (außerhalb der Kliniken) durch die Mitgliedschaft des Krankenhauses im Sächsischen Weiterbildungsverbund
  • Weiterbildungsbefugnis Facharzt